Hausordnung

Herzlich willkommen!

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

wir begrüßen Sie im Staatlichen Museum Schwerin und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Das Staatliche Museum Schwerin trägt Sorge für einzigartige Kunstwerke. Um die Werke und Ausstattungen zu schützen und allen Gästen einen gelungenen Museumsbesuch zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgende Regeln einzuhalten:

- Sperrige oder nasse Gegenstände, wie zum Beispiel Regenschirme, Regenbekleidung, Rucksäcke, Koffer oder große Taschen, die größer als DIN A4 sind (ca. 20 x 30 cm), dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Bitte geben Sie diese an unserer Garderobe ab oder nutzen Sie die Schließfächer.
Rauchen (auch E-Zigaretten), Essen, Trinken oder das Mitführen von Flüssigkeiten sind nicht gestattet.
Bitte halten Sie einen Sicherheitsabstand von 80 cm zu den Ausstellungsobjekten.
- Die ausgestellten Kunstwerke sowie die Wandflächen dürfen nicht berührt werden.
- Um allen Gästen eine ungestörte Atmosphäre zu ermöglichen, bitten wir Sie keinen Lärm zu verursachen und keine Telefonate in den Ausstellungsräumen zu führen.
- Tiere, mit Ausnahme von Assistenzhunden, sind in den Museumsräumen nicht gestattet.
Das Mitführen von Stockschirmen als Gehhilfe stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Ein Rollstuhl sowie Gehstöcke stehen Ihnen leihweise zur Verfügung.

Die Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet:

- den Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten
- bei Feueralarm oder Havarie das Gebäude zügig zu verlassen
bei Diebstahlverdacht oder Alarmauslösungen die Anweisungen des Museumspersonals zu befolgen

Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihren Kindern zu uns kommen. Da junge Besucherinnen und Besucher mit den Sicherheitsansprüchen eines Museums in der Regel noch nicht so gut vertraut sind, dürfen Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung von Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen.

Fundgegenstände geben Sie bitte an der Kasse ab. Falls Sie Wertgegenstände verloren haben sollten, wenden Sie sich bitte an das Kassen- und Aufsichtspersonal, das Ihnen gerne weiterhilft.

Fachkundige Führungen durch das Museum werden ausschließlich durch Personen vorgenommen, die durch das Museum autorisiert sind. Führungen sind gebührenpflichtig und nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ohne Hilfsmittel wie zum Beispiel Stative, Selfie Stick oder Blitzlicht ist erlaubt. Der Einsatz von Drohnen ist untersagt.
Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen mit zusätzlicher Technik und / oder Personal (z. B. Modelshootings, Werbeaufnahmen, Film- und Fernsehaufnahmen, Musikvideos etc.) sind genehmigungspflichtig und rechtzeitig anzumelden: Presse@ssgk-mv.de.

Unser Aufsichtspersonal ist gehalten, für die Einhaltung der Hausordnung Sorge zu tragen. Bei Verletzung der Hausordnung kann ein weiterer Aufenthalt in der Ausstellung untersagt und ein Hausverbot ausgesprochen werden.